Motion betreffend neues Steuerrechnungsmodell, statt Steuerinkasso auf die Unternehmen abwälzen

14. Juni 2023

Im Jahr 2017 hat es der Grosse Rat abgelehnt, im Kanton Basel-Stadt ein Lohnabzugsverfahren einzuführen (Geschäft Nr. 17.0347). Dieses Verfahren hätte vorgesehen, dass Arbeitgebende vom Lohn ihrer Angestellten einen Abzug vornehmen und den abgezogenen Betrag an die Steuerverwaltung abliefern müssen. Nun soll das Lohnabzugsverfahren mittels einer Volksinitiative nochmals zur Diskussion gestellt werden.

Die Argumente, die gegen ein solches Lohnabzugsverfahren sprechen, sind nach wie vor gültig. Es ist jedoch unbestritten, dass Steuerforderungen für viele Menschen im Kanton ein Problem sind. Das hat zunächst damit zu tun, dass die Steuern – trotz kürzlich erfolgter Steuersenkung – einen substanziellen Teil des Einkommens in Anspruch nehmen. Zu viele Menschen schieben – teils aus finanzieller Not, teils aus falscher Priorisierung von Ausgaben, teils aber auch aus Nachlässigkeit – Steuerzahlungen auf, bis sie mit Steuerschulden konfrontiert sind und in Probleme geraten.

Die Motionäre lehnen ein Lohnabzugsverfahren weiterhin entschieden ab. Es liegt in der Verantwortung der Steuerpflichtigen, ihre Steuern rechtzeitig zu bezahlen. Schon heute können die Steuerpflichtigen mittels Dauerauftrag dafür sorgen, dass jeden Monat ein Teil ihrer Steuern an die Steuerverwaltung überwiesen wird. Es ist zudem naheliegend, dass gerade die Zielgruppe dieser Massnahme sich für ein Opt-out entscheiden und damit dem Lohnabzugsverfahren entziehen wird, weil das Geld anderweitig beansprucht wird. Schliesslich ist nicht einzusehen, wieso Steuern mittels eines solchen Lohnabzugs gegenüber anderen Forderungen privilegiert behandelt werden sollen. Eine solche Privilegierung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Statt das Inkasso der Steuern auf die Unternehmen abzuwälzen, sollte der Staat sich selbst um das Inkasso seiner Steuern kümmern. Die Motionäre schlagen deshalb folgendes Alternativmodell vor:

  • Der Kanton soll periodisch (z.B. monatlich oder nach Wahl der steuerpflichtigen Person) Rechnungen an die Steuerpflichtigen für einen Teilbetrag der Steuern verschicken.
  • Im Gegensatz zur heutigen Praxis, einmal jährlich eine unbezifferte Einladung zur Vorauszahlung zu verschicken, soll auf der Rechnung ein konkreter Betrag aufgeführt werden, welcher aufgrund der Vorjahressteuer berechnet wird.
  • Die Zahlung dieser Rechnung ist freiwillig. Es darf weniger (oder mehr) bezahlt werden. Es erfolgt kein Mahn- oder Inkassoverfahren.
  • Beim Versand dieser Rechnungen sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung ausgereizt werden, z.B. Rechnungsversand per Mail, eBill oder LSV/LSV+, um die Kosten für den Kanton so gering wie möglich zu halten und den Prozess so weit wie möglich zu automatisieren.
  • Schliesslich soll der Kanton in geeigneter Form Unterstützung anbieten bei der Einrichtung eines Dauerauftrages für regelmässige Steuerzahlungen.

Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand:

  • Die Selbstverantwortung der Steuerpflichtigen bleibt bestehen.
  • Der Staat wälzt den Aufwand für das Steuerinkasso nicht auf private Unternehmen ab. Diese werden nicht zusätzlich mit grossem bürokratischem Aufwand belastet. Sie werden auch keinem Haftungs- und keinem Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt.
  • Es erfolgt keine Privilegierung von Steuerforderungen des Staates gegenüber anderen privaten Forderungen.
  • Die wesentlichen Punkte des Lohnabzugsverfahrens – regelmässige Zahlung der Steuern, Opt-out-Möglichkeit, Information der Steuerpflichtigen, Verzinsung – werden auch mit dieser Lösung umgesetzt.
  • Die Kosten dieser Lösung dürften günstiger sein, als das Lohnabzugsverfahren mit Entschädigung der Arbeitgebenden für ihren Aufwand.

 

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, mit dem ein Steuerrechnungsmodell im Sinne der vorstehenden Ausführungen eingeführt werden kann. Hierbei sind unter anderem die Kosten dieser Lösung den Kosten eines Lohnabzugsverfahrens (inkl. Aufwendungen der Arbeitgebenden) gegenüberzustellen. Das Modell soll nach einem geeigneten Zeitraum ausgewertet werden, um zu beurteilen, ob die Zielgruppe effektiv erreicht und die Zahl der Steuerschuldner reduziert werden kann.

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    Luca Urgese
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