Der Junge Rat ist eine im Erziehungsdepartement angesiedelte departementale Kommission, deren Ziel es ist die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Regierungsrat, den Departementen, der Verwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten und die Jugendlichen für die Belange der Politik zu sensibilisieren. Die Richtlinie betreffend die Tätigkeit und Organisation des Jungen Rates (SG 415.170) listet auf, was die Aufgaben dieser Kommission sind, um die aufgelisteten Ziele zu erfüllen.
Am 6. Mai 2023 fand im Rathaus die zweite Session des Jugendparlamentes 2023 statt. Dabei wurde gemäss Medienberichten beschlossen, eine kantonale Volksinitiative für eine 32 Stunden-Woche bei gleichbleibendem Lohn zu lancieren.
Dieses Vorhaben irritiert. Der Interpellant schätzt generell die Tätigkeit des Jungen Rates. Es ist wichtig, Jugendliche frühzeitig über die Politik und die politischen Prozesse zu informieren. Der Interpellant selbst hat sich über Jahre für eine stärkere Verankerung der politischen Bildung im Lehrplan stark gemacht.
Dabei ist aber wichtig, dass der Junge Rat nicht selbst zum politischen Akteur wird. Volksinitiativen zu lancieren ist eine genuin politische Tätigkeit, die nicht neutral ist. Gerade das ausgewählte Initiativprojekt einer 32 Stunden-Woche fällt mitten in die Diskussionen des Grossen Rates über eine 38 Stunden-Woche für Staatsangestellte, die hoch umstritten ist.
Es ist nicht das erste Mal, dass regierungsrätliche Kommissionen sich in den politischen Prozess einmischen. So bleibt in unerfreulicher Erinnerung, dass die Gleichstellungskommission Basel-Stadt bei den Wahlen 2020 über einen Test Wahlempfehlungen abgab.
Ich bitte den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Erachtet es der Regierungsrat als Aufgabe von departementalen oder regierungsrätlichen Kommissionen, mit Volksinitiativen und sonstigen Aktivitäten in den politischen Prozess, namentlich bei Wahlen und Abstimmungen, einzugreifen?
- Teilt der Regierungsrat die Haltung, dass die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative nicht unter die in § 2 der Richtlinie aufgelisteten Aufgaben fällt?
- Wie beurteilt der Regierungsrat die rechtliche Zulässigkeit entsprechender Aktivitäten mit Blick auf die strenge bundesgerichtliche Rechtsprechung bezüglich staatlicher Eingriffe bei Wahlen und Abstimmungen?
- Hatte der Regierungsrat vorab Kenntnis davon, dass der Junge Rat die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative plant? Wenn ja, fand darüber ein Austausch mit dem Jungen Rat statt?
- Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass weder für die Unterschriftensammlung (Druck von Unterschriftenbogen, Unterschriftensammler etc.) noch die Abstimmungskampagne bei einer Volksinitiative Steuergelder eingesetzt werden dürfen? Wird er entsprechend sicherstellen, dass keine Steuergelder für das Projekt Volksinitiative eingesetzt werden?
- Wird der Regierungsrat den Jungen Rat auf die entsprechenden Grenzen seiner Tätigkeit hinweisen?