Motion betreffend Gleichbehandlung von Ehegatten und Konkubinatspaaren bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

20. September 2023

Personen, die eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten, müssen eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlen. Die Höhe dieser Steuer ist abgestuft und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (vgl. § 130 Abs. 1 StG).

Gemäss § 120 Abs. 1 lit. a des baselstädtischen Steuergesetzes sind Ehegatten der verstorbenen oder schenkenden Person von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht befreit. Für Konkubinatspaare gilt diese Steuerbefreiung nicht. Sie unterstehen stattdessen einem reduzierten Steuersatz von 6 Prozent, sofern die Personen zum Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs seit mindestens fünf Jahren in gemeinsamem Haushalt mit gleichem steuerrechtlichem Wohnsitz gelebt haben (vgl. § 130 Abs. 3 StG).

Diese Regelung stammt aus dem Jahr 2003 und geht auf einen Anzug zurück, der die Gleichbehandlung von Ehepartnerschaften mit qualifizierten hetero- und homosexuellen Konkubinatspartnerschaften forderte (Geschäft Nr. 98.5955). Der Regierungsrat hielt damals die vollständige Gleichstellung von Ehegatten mit hetero- und homosexuellen Konkubinatspartnern nicht für richtig, weil das Familienrecht des ZGB kein Institut für nichteheliche Lebensgemeinschaften kenne (Ratschlag Nr., 9224, S. 7).

Diese Haltung ist heute nicht mehr zeitgemäss. Sowohl die Rechtsstellung als auch die Akzeptanz von Konkubinatspartnerschaften haben sich über die letzten 20 Jahre wesentlich verändert. Deshalb haben zahlreiche Kantone – z.B. Graubünden, Luzern, Nidwalden, Uri und Zug – eine Regelung vorgesehen, wonach Konkubinatspaare unter gewissen Voraussetzungen wie Ehegatten ganz von der Erbschafts- und/oder Schenkungssteuer befreit werden. Dies stünde auch dem Kanton Basel-Stadt gut an, der zu den treibenden Kräften für die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung gehört.

Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, dem Grossen Rat eine Änderung des Steuergesetzes vorzulegen, wonach künftig Konkubinatspaare bei Erfüllung geeigneter Voraussetzungen mit Ehegatten gleichgestellt und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden.

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    Luca Urgese
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