Anzug betreffend Digitalisierung vorantreiben – Steuererklärung online ausfüllen

23. März 2019

Es ist wieder Steuererklärungs-Saison. Alle Steuerpflichtigen des Kantons sind dazu angehalten, sich rechtzeitig mit den papiernen oder elektronischen Formularen herumzuschlagen und ihre Steuererklärung einzureichen. Der Kanton Basel-Stadt veröffentlicht hierzu jedes Jahr eine neue Version des Programms BalTax, welches von der Webseite des Kantons heruntergeladen und mit welchem die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt werden kann. Die Einführung von BalTax hat das Ausfüllen der Steuererklärung deutlich vereinfacht. Die verwendete Lösung mit erforderlichem Software-Download ist aber inzwischen nicht mehr zeitgemäss. Es muss z.B. jedes Jahr überlegt werden, wo die Datei mit den Vorjahresdaten abgespeichert wurde. Demgegenüber werden heute immer mehr Programme in einer stets aktuellen Online-Version angeboten.

In anderen Kantonen sind Online-Steuererklärungen bereits verfügbar, so z.B. im Kanton Zürich mit ZHprivateTax, im Kanton Bern mit TaxMe Online oder im Kanton Obwalden mit eTax. Noch weiter geht beispielsweise Estland. Dort werden die benötigten Daten von den verschiedenen Behörden im Jahresverlauf automatisch aggregiert. Die Bürger loggen sich mit ihrer digitalen Identitätskarte ein, prüfen die vorhandenen Daten und vorausgefüllten Formulare, passen diese sofern erforderlich an und reichen die Erklärung dann direkt ein. 96% der Steuererklärungen werden auf diesem Weg abgegeben und man erhält im Normalfall innerhalb von fünf Arbeitstagen die Steuerveranlagung.

Der Grosse Rat hat mit dem Behördenportalgesetz die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass künftig die Steuererklärung direkt online ausgefüllt werden kann. Zudem hat der Grosse Rat das Informations- und Datenschutzgesetz so angepasst, dass sämtliche beim Kanton verfügbaren Daten einer Person mittels Personen-ID verlinkt sind.

Ausgehend von diesen Ausführungen wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten:

  • bis wann die Einführung der Online-Steuererklärung im Kanton Basel-Stadt vorgesehen ist,
  • ob hierbei darauf geachtet werden kann, dass ein vereinfachter, benutzerorientierter Eingabeprozess vorhanden ist, der die häufigsten Optionen abdeckt und für steuerrechtliche Laien gut und einfach verständlich ist,
  • ob es – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte – möglich ist, die beim Kanton ohnehin vorhandenen Daten (Einkommen, Kinder, Liegenschaften etc.) automatisch bereits vorauszufüllen,
  • ob damit die Bearbeitungszeit von eingereichten Steuererklärungen signifikant verkürzt werden kann und welche sonstigen Effizienzgewinne möglich sind,
  • ob es möglich ist die Online-Plattform so einzurichten, dass der Nutzer die Sprache z.B. auf Englisch umstellen kann.

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    Luca Urgese
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