Schriftliche Anfrage betreffend Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe
VorstösseWirtschaftspolitikWohnpolitik26. Februar 2020
Das Baurecht obliegt in der Schweiz der Kompetenz der Kantone. Jeder Kanton regelt sein Baurecht daher selbst und definiert eigenständig, wie bestimmte baurechtliche Begriffe (z.B. die Gebäudehöhe) zu definieren sind. Für die Bauwirtschaft hat dies zur Folge, dass für jeden Kanton darauf geachtet werden muss, die richtige Begriffsdefinition zu verwenden, um Fehler und teure Korrekturen...