Schriftliche Anfrage betreffend Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe

26. Februar 2020

Das Baurecht obliegt in der Schweiz der Kompetenz der Kantone. Jeder Kanton regelt sein Baurecht daher selbst und definiert eigenständig, wie bestimmte baurechtliche Begriffe (z.B. die Gebäudehöhe) zu definieren sind. Für die Bauwirtschaft hat dies zur Folge, dass für jeden Kanton darauf geachtet werden muss, die richtige Begriffsdefinition zu verwenden, um Fehler und teure Korrekturen zu vermeiden.

Um dem Definitionswildwuchs zu begegnen, hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) im Jahr 2005 die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) verabschiedet. Diese Vereinbarung vereinheitlicht die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen, damit in allen Kantonen die entsprechenden Begriffe gleich verstanden werden. Die Kantone bleiben dabei frei, ihr Baurecht weiterhin eigenständig zu regeln. Für alle kantonsübergreifend tätigen Unternehmen stellen einheitliche Begriffe aber eine klare Arbeitserleichterung dar.

Der IVHB sind bisher 18 Kantone beigetreten, darunter auch sämtliche Kantone der Nordwestschweiz – Aargau, Basel-Landschaft, Jura und Solothurn – mit Ausnahme des Kantons Basel-Stadt.

Ich bitte den Regierungsrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat der Regierungsrat einen Beitritt zur IVBH geprüft?
    a. Wenn Ja, was waren die Gründe, der IVBH bisher nicht beizutreten?
    b. Wenn Nein, ist der Regierungsrat dazu bereit, einen Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur IVBH zu prüfen?
  2. Wurden die betroffenen Brachen, namentlich die Bauwirtschaft, vor dem Entscheid angehört?
    a. Wenn Ja, wie haben sich diese geäussert?
    b. Wenn Nein, warum nicht?
  3. Welche Begriffsdefinitionen müssten bei einem Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur IVHB konkret geändert werden? Welche Auswirkungen hätte dies?

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    Luca Urgese
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