Es ist inzwischen zu einem Reflex der Politik geworden: Sobald irgendwo die Preise steigen, soll der Staat einspringen und die Mehrkosten übernehmen. In der Tat steigt die finanzielle Belastung der Bevölkerung aufgrund von Inflation, Energiepreisen und Krankenkassenprämien derzeit stark an. Doch kann und soll der Staat das überhaupt leisten?
Steigende Preise kommen selten aus dem Nichts. Sie sind ein Signal von Knappheit und führen zu Verhaltensänderungen, indem die Nachfrage sinkt. Das ist grundsätzlich ein gesunder Mechanismus, in den der Staat nicht direkt eingreifen sollte.
So wäre es ziemlich widersprüchlich, wenn der Staat einerseits in einer grossen Kampagne die Bevölkerung dazu aufruft, den Energieverbrauch zu senken und dann andererseits die steigenden Energiekosten finanziell abfedern will und so den Anreiz zu einem sparsameren Energieverbrauch wieder zunichte macht.
Auch bei den Krankenkassenprämien ist klar, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. Jedes Jahr steigen die Prämien. Gerade in Basel-Stadt ist die Belastung für das Portemonnaie der Bevölkerung enorm. Ebenfalls jedes Jahr verkündet der Basler Regierungsrat, dass die Prämienverbilligungen im gleichen Ausmass erhöht werden, wie die höheren Prämien. Oder anders gesagt: Der Staat übernimmt die Kosten für einen erheblichen Teil der Bevölkerung, während der Mittelstand auf den Mehrkosten sitzen bleibt. Weil damit ein substanzieller Teil der Bevölkerung das Prämienwachstum gar nicht spürt, ist der Anreiz für griffige Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen (wie beispielsweise von der FDP gefordert), von denen alle profitieren würden, kleiner, als er sein sollte. Und auch der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse, mit der sich einiges an Geld sparen liesse, ist plötzlich nicht mehr so dringend.
Forderungen nach einem Energie-Unterstützungsfonds oder sonstigen zusätzlichen Geldzahlungen an die Bevölkerung sind deshalb fehl am Platz. Selbstverständlich müssen wir diejenigen Menschen unterstützen, die es finanziell am Schwersten haben. Das ist in unserem System aber bereits heute schon so vorgesehen. Sowohl AHV- und IV-Renten als auch der Grundbedarf der Sozialhilfe sind indexiert und werden per 2023 an die Teuerung angepasst. Dies beinhaltet auch steigende Mietnebenkosten.
Darüber hinaus sollte sich die Politik zurückhalten und sich darauf konzentrieren, mit guter Politik die Kosten, die von ihr beispielsweise durch Regulierung oder Fehlanreize verursacht werden, zu reduzieren.