Gegen ein gefährliches Spiel mit unserer Gesundheitsversorgung

12. Mai 2011

Die neue Spitalfinanzierung des Bundes bringt mehr Wahlfreiheit auch für Grundversicherte. Gleichzeitig müssen sich die Spitäler neu selbst finanzieren. Ob man es begrüsst oder nicht: Dies ist beschlossenes Bundesrecht und kommt – auch in Basel. Der Grosse Rat hat deshalb ein neues Spitalgesetz beschlossen. Damit werden die drei kantonalen Spitäler zu selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Sie können so rascher handeln und selbst über die nötigen finanziellen Mittel entscheiden und legen die Anstellungsbedingungen im öffentlich-rechtlichen Rahmen fest. Die Spitäler werden damit weiterhin zu den attraktivsten Arbeitgebern des Gesundheitswesens zählen – müssen! Denn die Konkurrenz um qualifizierte Mitarbeitende auf allen Stufen ist gross.

Ein Nein zum neuen Spitalgesetz würde die hervorragende Basler Gesundheitsversorgung nachhaltig schädigen. Die öffentlichen Spitäler behielten lange Entscheidungswege, womit neue Angebote anderswo entstehen würden. Längere Wege für uns Patientinnen und Patienten wären die Folge.

Manche Gruppierungen des Referendumskomitees sprechen sich – in Verkennung der bundesrechtlichen Neuerungen – grundsätzlich gegen eine Verselbständigung der Spitäler aus. Wie wäre ein Nein daher zu interpretieren? Ersparen wir uns die linke Selbstzerfleischung zwischen Realos und Fundis und stimmen wir im Interesse aller am 15. Mai Ja zum neuen Spitalgesetz.

Leserbrief erschienen in der Basler Zeitung vom Montag, 9. Mai 2011.

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    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel