Interpellation betreffend schnellere Bearbeitung von Anträgen und Gesuchen zur Unterstützung von Corona-Betroffenen

20. April 2020

Bund und Kantone haben im Zuge der Coronakrise rasch reagiert und verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Betroffene bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen dieser Krise zu unterstützen. Der Interpellant unterstützt diese Massnahmen ausdrücklich und dankt dem Regierungsrat, dass er ergänzend zum Bund weitere Massnahmen beschlossen hat. Diese Massnahmen sind zwingend erforderlich, um den volkswirtschaftlichen Schaden der Coronakrise in unserem Kanton in Grenzen zu halten. Weitere Massnahmen werden notwendig sein.

Es liegt auf der Hand, dass die angebotenen Unterstützungsmassnahmen beim Kanton eine Flut von Unterstützungsanträgen zur Folge haben, auf welche dieser strukturell und personell nicht ausgerichtet ist. So berichtet der Regierungsrat in einer Medienmitteilung vom 8. April 2020 von folgenden Zahlen:

  • Kurzarbeitsentschädigung: über 4‘000 Anträge beim Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA eingegangen, wovon 3‘400 erledigt werden konnten.
  • Erwerbsausfallentschädigung: 3‘153 Gesuche bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt eingegangen, wovon 725 erledigt werden konnten.
  • Unterstützungsmassnahmen für Selbständige: 720 Anträge eingegangen.

Ins Auge fällt bei diesen Zahlen insbesondere, wie viele Gesuche bei der Ausgleichskasse immer noch pendent waren und wie stark sich die Erledigungsquote vom AWA unterscheidet, wo der grösste Teil der Anträge bereits erledigt wurde.

Für die Betroffenen ist die Dauer der Wartezeit entscheidend. Dem Interpellanten sind mehrere Fälle bekannt, bei welchen die Antragstellenden seit mehreren Wochen auf einen Bescheid oder auch nur schon auf eine Eingangsbestätigung warten mussten oder noch immer warten. Auf Nachfragen erhalten sie keine Rückmeldung oder erst nach mehrfacher telefonischer und schriftlicher Nachfrage.

Dem Interpellanten ist bewusst, dass die hohe Anzahl an Anträgen und Gesuchen für die betroffenen Behörden eine ausserordentliche Belastung darstellt und die Bearbeitung deshalb eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Angesichts der existenziellen Bedeutung der Unterstützung für die Betroffenen ist es jedoch sehr wichtig, dass Entscheide schnell getroffen und den Betroffenen kommuniziert werden können. Allenfalls muss behördenintern kurzfristig Personal umdisponiert werden, um diese kurzfristige Antrags- und Gesuchswelle bewältigen zu können.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Was sind die aktuellen Zahlen der eingegangenen und erledigten Anträge und Gesuche?
  2. Beabsichtigt der Regierungsrat, diese Zahlen regelmässig zu publizieren?
  3. Was ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei einem Antrag auf
    a. Kurzarbeitsentschädigung?
    b. Erwerbsausfallentschädigung?
    c. Unterstützungsmassnahmen für Selbständige?
  4. Werden den Antrags- und Gesuchstellern standardmässig Eingangsbestätigungen zugestellt? Wenn nein, warum nicht?
  5. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat ergriffen, um die durchschnittliche Bearbeitungszeit zu beschleunigen?
  6. Sieht der Regierungsrat weitere Möglichkeiten, damit namentlich bei der Ausgleichskasse Gesuchstellende möglichst rasch einen Bescheid bekommen?

Verlauf des Geschäfts im Grossen Rat ansehen

«Basler Polit-Espresso»

Abonniere meinen Newsletter und erhalte ungefähr einmal im Monat ein Update zur Basler Politik und zu meinen politischen Aktivitäten.

    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel