Motion betreffend digitalisierte und unbediente Einkaufsläden möglich machen

26. April 2023

Seit Dezember 2021 gibt es in Basel-Stadt die Quartierläden von Bioflix. Diese innovativen Einkaufsläden basieren auf dem Prinzip der Selbstbedienung: es befindet sich kein Verkaufspersonal vor Ort, die Kundinnen und Kunden erhalten Zugang zum Laden mittels Registrierung und QR-Code und bezahlen selbständig an der Kasse. Mittlerweile gibt es zwei Läden, einen an der Lothringerstrasse und einen am Spalenring. Die Start-Up-Unternehmer legen dabei besonderen Wert auf Nachhaltigkeit: im Sortiment sind vor allem Produkte von Bauern und Bäuerinnen sowie Produzentinnen und Produzenten aus der Region vorzufinden.

Anfänglich durften die Bioflix-Läden 24 Stunden täglich geöffnet haben, auch an Feiertagen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit sieht jedoch neuerdings einen Konflikt mit dem Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG). Was zu diesem Sinneswandel geführt hat, ist nicht bekannt, zumal die betroffenen Läden eigentlich ohne weiteres als begehbare Warenautomaten qualifiziert werden können, die nicht als Verkaufslokale im Sinne des RLG gelten würden. Reklamationen aufgrund von Ruhestörung waren bisher in der Öffentlichkeit kein Thema. Es ist auch schwer vorstellbar, dass wer zu später Stunde ein Joghurt und ein bisschen Gemüse von der Bäuerin aus der Region einkaufen geht, wahnsinnig viel Lärm verursacht.

Das Konzept der digitalisierten Selbstbedienungsläden entspricht einem Trend, wird an vielen Orten in der Schweiz bereits umgesetzt und findet grossen Zuspruch. In Bern beispielsweise mit den «Rüedu»-Hofläden. Bekannt sind auch die «Avec Box»-Läden überall in der Schweiz, unter anderem im Kanton Basel-Landschaft. Es ist nicht ersichtlich, weshalb das im Kanton Basel-Stadt nicht möglich sein sollte.

Die Motionäre sind überzeugt, dass die digitalen Selbstbedienungsläden einem Bedürfnis der Menschen entsprechen. Es ist ein grosser Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für Schichtarbeitende, ausserhalb der regulären Öffnungszeiten einkaufen zu können. Da die Läden unbedient sind, kommt es dabei zu keinem Konflikt mit dem Arbeitsgesetz oder den kantonalen gesetzlichen Ladenöffnungszeiten. Zudem sollen regulatorische Hürden für Start-Up-Unternehmen generell möglichst geringgehalten werden.

In diesem Sinne wird der Regierungsrat mit der vorliegenden Motion beauftragt, innert eines Jahres die nötigen regulatorischen Anpassungen, sei es auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, vorzunehmen bzw. dem Grossen Rat zu unterbreiten, damit digitale Selbstbedienungsläden auch im Kanton Basel-Stadt wieder möglich sind.

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    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel