Steuervorlage 17: Keine Reform ohne Senkung des Einkommenssteuersatzes

8. Februar 2018

Die Reform der Unternehmensbesteuerung ist für die Schweiz und für den Kanton Basel-Stadt von zentraler Bedeutung. Der Zeitdruck gross, mit der Steuervorlage 17 eine international, aber auch bei der Stimmbevölkerung akzeptierte Lösung zu finden. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, wie die Basler Finanzdirektorin mit dem Feuer spielt.

Unternehmensbesteuerung ist eine komplexe Angelegenheit und die Meinungen über zahlreiche Details gehen weit auseinander. Doch es herrscht parteiübergreifend Konsens, dass die Steuervorlage 17 nur dann Erfolg haben kann, wenn auch die Bevölkerung finanziell entlastet wird. In Basel-Stadt ist hierfür die kantonale Umsetzungsvorlage entscheidend. Was uns kürzlich als Vernehmlassungsvorlage präsentiert wurde, ist jedoch ziemlich enttäuschend.

Bereits in einem ersten Entwurf – der Aufgrund des Neins zur USR 3 nie im Parlament behandelt wurde – waren eine Erhöhung des Freibetrages und der Familienzulagen enthalten. Der Grosse Rat konnte sich aufgrund von zwei SP-Vorstössen dennoch äussern. Er lehnte beides ab. Stattdessen wurde eine Motion überwiesen, welche die Senkung des unteren Steuersatzes (Einzelpersonen bis CHF 200’000, Ehepaare bis CHF 400’000) um mindestens 1% fordert.

In den vergangenen Jahren hat unser Kanton regelmässig finanzielle Überschüsse erzielt. Für die FDP ist klar, dass diese Überschüsse dafür genutzt werden sollen, um diejenigen spürbar zu entlasten, welche substanziell zu den Steuereinnahmen des Kantons beitragen. Entsprechende Rufe nach Steuersenkungen wurden regelmässig mit dem Argument zurückgewiesen, man müsse den finanziellen Spielraum für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform bewahren. Nun ist dieser Zeitpunkt gekommen – und wieder sollen die Einkommenssteuern bleiben wie sie sind.

Eine Erhöhung des Freibetrages entlastet diejenigen überproportional, welche schon heute staatlich unterstützt werden, z.B. durch Prämienverbilligungen. Höhere Familienzulagen wiederum kommen nur Familien mit Kindern zu Gute, also nur einem Teil der Bevölkerung, und belasten zudem die Unternehmen zusätzlich. Ausserdem wohnt ein erheblicher Teil der Empfänger dieser Zulagen im Kanton Basel-Landschaft.

Es ist inakzeptabel, dass nun auch die neue kantonale Vorlage ebendiese Elemente enthält. Der Grosse Rat hat seinen Willen klar zum Ausdruck gebracht: Er will endlich eine Senkung der Einkommenssteuern statt zusätzlichen Sozialleistungen und Belastungen für die Wirtschaft.
Eva Herzog tut gut daran, die Signale aus dem Parlament ernst zu nehmen. Eine Reform ohne Senkung der Einkommenssteuern wird im Grossen Rat keine Mehrheit finden. Es wäre die Finanzdirektorin, welche die Verantwortung für ein Scheitern zu tragen hätte. Die FDP wird konstruktiv mitarbeiten. Von ihrer Forderung nach einer Einkommenssteuersenkung wird sie jedoch nicht abrücken.

Artikel erschienen im Basler Freisinn 01/2018 vom 2. Februar 2018

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    Luca Urgese
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